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Regress
Der Gesetzgeber ist auf Ihrer Seite:
In vielen Fällen können Sie sich entstandene Detektivkosten vom Verursacher zurückholen!
Wichtige Eckpunkte für ein erfolgreiches Regressverfahren:
es besteht ein so genanntes
berechtigtes Interesse
Ihrerseits
es handelt sich um
vorprozessuale Kosten
Um Missverständnissen vorzubeugen: Zunächst müssen Sie die Kosten selbst tragen, da nur Sie als Auftraggeber Regressansprüche geltend machen können!
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